Verhinderungspflege
Wann wird die Verhinderungspflege benötigt?
Die Verhinderungspflege greift, wenn eine pflegende Person zeitweise ausfällt und Unterstützung benötigt wird, um die tägliche Pflege der Angehörigen sicherzustellen. Sie bietet pflegenden Angehörigen eine Entlastung, wenn sie vorübergehend verhindert sind – sei es durch Krankheit, Urlaub oder andere Verpflichtungen. Diese Leistung stellt sicher, dass die Pflege während Ihrer Abwesenheit nahtlos weitergeführt wird. Sie ist ab Pflegegrad 2 verfügbar und hilft dabei, sowohl die Pflegequalität aufrechtzuerhalten als auch die Belastung für die pflegenden Angehörigen zu reduzieren.
Welche Leistungen umfasst die Verhinderungspflege?
Unterstützung bei der Grundpflege: Körperpflege, Ernährung, Mobilität.
Hauswirtschaftliche Versorgung: Reinigung, Einkaufen und Essenszubereitung.
Betreuung im Alltag: Gesellschaft leisten, Unterstützung bei Freizeitaktivitäten und Begleitung zu Terminen.
Wer kann sie in Anspruch nehmen?
Sie steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu, wenn die Pflegeperson seit mindestens sechs Monaten unentgeltlich gepflegt hat.
Unsere Pflegekräfte stehen mit Kompetenz und Einfühlungsvermögen an der Seite Ihrer Angehörigen, wenn Sie einmal verhindert sind.
Wie hoch ist das Budget?
Die Pflegeversicherung stellt für die Verhinderungspflege jährlich 1.685 € bereit. Dieses Budget kann flexibel genutzt werden, um die Betreuung durch Pflegekräfte sicherzustellen.
Falls das Budget der Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung nicht benötigt wird, können 50 % (bis zu 843€) zusätzlich in die Verhinderungspflege umgewandelt werden. Dadurch erhöht sich das Jahresbudget auf 2.528 €.