Grundpflege
Wann wird die Grundpflege benötigt?
Welche Leistungen umfasst die Grundpflege?
Grundpflege umfasst nach SGB XI ausschließlich körperbezogene Tätigkeiten wie:
Körperpflege: Unterstützung beim Waschen, Duschen und Baden sowie Mund-, Zahn-, und Zahnprothesenpflege und Rasur.
An- und Auskleiden: Personelle Hilfestellung.
Ausscheidung: Hilfe bei Toilettengang, Inkontinenz-Versorgung, Katheterpflege.
Mobilität: Unterstützung beim Aufstehen, Hinlegen, Gehen, Umsetzen, Lagern und Betten.
Ernährung: Hilfe bei der selbständigen Nahrungsaufnahme (kein Kochen).
Prävention: Vorbeugung von Krankheiten, z.B. durch Hautpflege oder Bewegungstraining.
Förderung der Eigenständigkeit: Training der Fähigkeiten, um Selbstständigkeit zu erhalten oder wiederzuerlangen.
Kostenübernahme
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten der Grundpflege, wenn die betroffene Person einen anerkannten Pflegegrad 2 bis 5 hat.
Auch bei vorübergehenden Einschränkungen (sog. Unterstützungspflege §37 SGB V) können die Kosten durch die Krankenkassen übernommen werden. Die Voraussetzung ist die Ausstellung einer Verordnung vom Arzt oder Krankenhaus.
Was ist zu beachten?
Nicht alle Leistungen werden automatisch erstattet. Es lohnt sich, vorab zu prüfen, welche Kosten übernommen werden und ob Zuzahlungen notwendig sind. Eine individuelle Beratung bietet Klarheit und hilft, die Pflege nach Ihren Wünschen zu gewährleisten.