Entlastungsleistungen
Wann werden die Entlastungsleistungen benötigt?
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können sogenannte zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Mit diesen Leistungen soll erreicht werden, dass Pflegebedürftige möglichst lange ein selbstbestimmtes und selbstorganisiertes Leben im eigenen Wohnumfeld ermöglicht wird.
Entlastung für folgende Leistungen
Unterstützung bei der Haushaltsführung
Begleitung bei Besorgungen
Spezielle Betreuungsangebote für demenzerkranke Menschen
Finanzierung der Entlastungsleistungen
Zur Finanzierung dieser so genannten Entlastungsleistungen stehen jedem und jeder Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 monatlich zusätzlich 131 Euro zu.
Kein Antrag nötig
Den Entlastungsbetrag brauchen Sie nicht zu beantragen. Sie haben automatisch Anspruch darauf, wenn Sie einen Pflegegrad haben und zu Hause leben.
Haben Sie schon gewusst?
Der Entlastungsbetrag wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet. In der häuslichen Pflege wird er zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung gewährt.