Entlastungsleistungen

Wann werden die Entlastungsleistungen benötigt?

Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können sogenannte zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Mit diesen Leistungen soll erreicht werden, dass Pflegebedürftige möglichst lange ein selbstbestimmtes und selbstorganisiertes Leben im eigenen Wohnumfeld ermöglicht wird.

Entlastung für folgende Leistungen

Unterstützung bei der Haushaltsführung

Begleitung bei Besorgungen

Spezielle Betreuungsangebote für demenzerkranke Menschen

Finanzierung der Entlastungsleistungen

Zur Finanzierung dieser so genannten Entlastungsleistungen stehen jedem und jeder Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 monatlich zusätzlich 131 Euro zu.

Kein Antrag nötig

Den Entlastungsbetrag brauchen Sie nicht zu beantragen. Sie haben automatisch Anspruch darauf, wenn Sie einen Pflegegrad haben und zu Hause leben.

Haben Sie schon gewusst?

Der Entlastungsbetrag wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet. In der häuslichen Pflege wird er zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung gewährt.