Behandlungspflege
Wann wird die Behandlungspflege benötigt?
Die Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen, die von examinierten Pflegekräften und teilweise von Hilfskräften mit einer Weiterbildung (sog. LG1/LG2 Zusatzqualifikation) durchgeführt werden. Sie dient der Gesundheitserhaltung oder der Genesung nach einer Krankheit. Unsere Mitarbeiter sorgen für die korrekte Durchführung ärztlich verordneter medizinischer Leistungen.
Welche Leistungen umfasst die Behandlungspflege?
Behandlungspflege umfasst nach SGB V medizinische Leistungen, die häufigsten davon sind:
Medikamentengabe: Stellen oder Verabreichen von Medikamenten
Medizinische Überwachung: Blutdruck- und Blutzuckermessung
Injektionen und Infusionen: Insulin, Heparin, Clexane und NaCl 0,9% (s.c.)
Kompressionsstrümpfe: An- und Ausziehen
Kompressionsverbände: An- und Ablegen von stützenden oder medizinischen Verbänden
Wundversorgung: Wechseln von Verbänden (Ulcus Cruris, Dekubitus, Diabetischer Fuß, OP-Naht)
Versorgung bei Druckstellen: Behandlung und Prävention
Sonderernährung: über PEG oder Port
Voraussetzungen
Der Pflegebedürftige hat einen Anspruch auf die Behandlungspflege, wenn er die erforderliche medizinische Leistung nicht selbst durchführen oder eine im Haushalt lebende Person die Versorgung in dem erforderlichen Umfang nicht erbringen kann (z.B. fehlende Fachkompetenz).
Damit Behandlungspflege geleistet werden kann, ist eine ärztliche Verordnung notwendig. Diese wird in zwei Formen ausgestellt:
Erstversorgung: Kurzfristige Verordnung (durch einen Hausarzt für zwei Wochen und durch Krankenhäuser für einen kürzeren Zeitraum).
Folgeversorgung: Langfristige Verordnung wird je nach Entscheidung des Arztes ausgestellt.